Eine Liste in der Reihenfolge, in der die Dinge anfallen. Für eine große Feier; bei kleineren fällt die Hälfte weg.
Sechs Monate vorher
- Datum festlegen — bei Hochzeiten zuerst den Termin beim Standesamt.
- Saal anfragen und schriftlich bestätigen lassen.
- Ungefähre Gästezahl schätzen.
- Bei auswärtigen Gästen: Zimmerkontingent anfragen.
- Musik anfragen, wenn eine Band spielen soll.
Drei Monate vorher
- Einladungen verschicken, mit Rückmeldefrist.
- Essen besprechen und festlegen.
- Fotograf buchen.
- Deko planen und Material besorgen.
- Klären, wann auf- und abgebaut werden kann.
Vier Wochen vorher
- Rückmeldungen zusammenzählen und nachfassen.
- Sonderwünsche und Allergien sammeln.
- Reden absprechen: wer, wie lange, wann.
- Ablaufplan schreiben.
- Technik klären: Mikrofon, Beamer, Musik.
Zwei Wochen vorher
- Endgültige Personenzahl an das Haus melden — das ist meist die verbindliche Frist.
- Sonderwünsche weitergeben.
- Sitzordnung entwerfen.
Eine Woche vorher
- Ablaufplan an Haus, Musik und Fotograf schicken.
- Eine Person bestimmen, die am Tag Entscheidungen trifft — nicht Sie selbst.
- Telefonnummern auf einen Zettel, doppelt.
- Deko sortieren und in Kisten packen.
Der Tag danach
- Deko und Geschenke abholen.
- Geliehene Technik zurückgeben.
- Rechnung prüfen — insbesondere die Getränke gegen die Schätzung.
- Beim Haus anrufen und sagen, wie es war. Das kostet zwei Minuten und wird selten gemacht.
Häufige Fragen
- Wann muss die endgültige Gästezahl gemeldet werden?
- Üblicherweise zwei Wochen vor der Feier. Danach wird die gemeldete Zahl abgerechnet.
- Wann verschickt man die Einladungen?
- Etwa drei Monate vorher, mit klarer Rückmeldefrist. Bei auswärtigen Gästen und bei Hochzeiten früher.
- Was ist am Tag nach der Feier zu tun?
- Deko und Geschenke abholen, geliehene Technik zurückgeben und die Rechnung prüfen — besonders die Getränke gegen die vorherige Schätzung.
Dieser Text stammt vom Dörpshus Hürup, Zur Sporthalle 14, 24975 Hürup. Wir schreiben hier über unsere eigene Arbeit; ein Preisvergleich oder eine Bewertung anderer Häuser ist er nicht.