Der Teil, über den niemand gern spricht, und der genau deshalb schriftlich gehören sollte. Was hier steht, ist Orientierung aus der Praxis — keine Rechtsberatung, und im Zweifel gilt, was in Ihrem Vertrag steht.
Anfrage, Angebot, Bestätigung
Eine Anfrage ist noch keine Buchung. Sie ist die Bitte um ein Angebot — und solange das Haus nicht bestätigt hat, ist der Termin nicht Ihrer.
Verbindlich wird es mit der schriftlichen Bestätigung. Bestehen Sie darauf, auch wenn alles am Telefon besprochen wurde. Eine E-Mail genügt; es geht nicht um Förmlichkeit, sondern darum, dass beide Seiten dasselbe Papier haben.
Die Option
Viele Häuser halten einen Termin für ein paar Wochen unverbindlich frei, solange sich niemand anderes darauf meldet. Fragen Sie danach, wenn Sie noch nicht sicher sind — und fragen Sie, wie lange die Option läuft und ob Sie angerufen werden, bevor sie verfällt.
Wofür die Anzahlung da ist
Sie ist keine Schikane. Ein Samstag im Juni ist einmal vergeben; wer ihn belegt und vier Wochen vorher absagt, hat dem Haus einen Umsatz genommen, den es nicht mehr nachholen kann.
Üblich ist ein Teil der voraussichtlichen Miete, fällig nach der Bestätigung. Ungewöhnlich wäre eine Anzahlung, bevor Sie überhaupt etwas Schriftliches haben.
Die Rücktrittsstaffel
Fast alle Häuser arbeiten mit einer Staffel: je näher am Termin, desto mehr ist zu zahlen. Fragen Sie nach den konkreten Stufen und lassen Sie sich das in den Vertrag schreiben.
Fragen Sie außerdem nach dem Krankheitsfall und nach einem Todesfall in der Familie. Viele Häuser handhaben das kulant, aber nur wenige schreiben es hin.
Kein Widerrufsrecht — warum eigentlich?
Bei Verträgen über Freizeitveranstaltungen zu einem bestimmten Termin greift die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Die Miete eines Saals für den 12. Juni fällt in aller Regel darunter.
Der Grund ist einleuchtend: Das Haus kann den Termin nicht zweimal verkaufen. Gäbe es ein Widerrufsrecht, könnte jemand fünf Häuser buchen und vier davon widerrufen.
Die endgültige Personenzahl
Meist zwei Wochen vorher. Danach wird abgerechnet, was gemeldet war. Wer 80 meldet und mit 65 kommt, zahlt für 80 — das Haus hat für 80 eingekauft und Personal geplant.
Umgekehrt gilt das auch: Kommen 95, ist das ein Problem, kein Zusatzgeschäft. Melden Sie lieber die realistische Zahl als die vorsichtige.
Häufige Fragen
- Kann man eine Saalbuchung widerrufen?
- In der Regel nicht. Für Verträge über Freizeitveranstaltungen zu einem festen Termin greift die Ausnahme nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Es gilt die Rücktrittsstaffel aus dem Vertrag.
- Wie hoch ist eine übliche Anzahlung für einen Saal?
- Üblich ist ein Teil der voraussichtlichen Miete nach der schriftlichen Bestätigung. Die genaue Höhe steht im Angebot — fragen Sie danach, bevor Sie zusagen.
- Bis wann muss die Gästezahl feststehen?
- Meist zwei Wochen vor der Feier. Danach wird die gemeldete Zahl abgerechnet, auch wenn weniger Gäste kommen.
Dieser Text stammt vom Dörpshus Hürup, Zur Sporthalle 14, 24975 Hürup. Wir schreiben hier über unsere eigene Arbeit; ein Preisvergleich oder eine Bewertung anderer Häuser ist er nicht.